NISV

Die NiSV ist die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierter Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ und ist am 31.12.2020 in Kraft getreten.

NiSV Fachkunde
Bestimmte Geräte und Anwendungen fallen ab dem 31.12.2020 unter die NISV und ab dem 31.12.2022 müssen Sie die Fachkunde bei den Behörden nachweisen können.

Es gibt vier Fachkundekategorien: Laser/ intensive Lichtquellen; EMF in der Kosmetik; EMF zur Stimulation; Ultraschall. Eine Fachkunde setzt sich aus zwei Modulen zusammen: das Grundlagenmodul „Haut“ plus das Fachkundemodul der jeweiligen Technologie.

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